Ehefähigkeitszeugnis
Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert.
Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.
Gebühren: 55,- bis 230,- € (Rahmengebühr)
Antragstellung
persönlich
Notwendige Unterlagen
Auskunft bei telefonischer Anfrage
Gebühren
55,- bis 230,- €
Ansprechpartner
Standesamt Mainbogen SennfeldHauptstraße 11
97526 Sennfeld