Herstellungsbeiträge
Allgemeine Informationen
Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Informationen für den Bauherren
Für die Bereitstellung der Anlagen zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung erhebt die Gemeinde Grettstadt einen einmaligen Herstellungsbeitrag. (Art. 5 Kommunal-abgabengesetz; KAG)
Ihm liegt allein der grundstücksbezogene Vorteil zugrunde, die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen zu können.
Als Grundlage der Berechnung der zu leistenden Beiträge werden die tatsächlich vorhandene Geschossfläche und die Grundstücksfläche des Grundstückes herangezogen.
Hieraus ergibt sich jedoch, dass bei jeder Geschossflächenvergrößerung für die neu geschaffene Geschossfläche ein neuer Beitrag entsteht.
Beitragspflichtig sind somit alle bebauten, bebaubaren oder gewerblich genutzten oder gewerblich nutzbaren Grundstücke,
die ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung haben, wenn auf dem Grundstück Abwasser anfällt oder wenn sie tatsächlich angeschlossen sind.
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Der Beitrag entsteht mit der Verwirklichung des Beitragstatbestandes, i.d.R. sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen ist.
Eine Veränderung der beitragspflichtigen Flächen (Grundstücks- und/oder Geschossflächen) führt zu einer Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen.
Nacherhebungstatbestände können unter anderem sein:
Nachträglicher Dachgeschossausbau/Teilausbau
Neubau von Wohnhäusern
Anbau/Aufstockung eines Wohnhauses
Umnutzung von bisher beitragsfreien Gebäuden (z.B. Scheune)
Grundstücksflächenvergrößerung (Flächenbegrenzung übergroße Grundstücke)
Diese Beiträge aus Nacherhebungen entstehen, sobald Ihre Baumaßnahme abgeschlossen ist.
Der Zeitpunkt des Abschlusses ist der Gemeinde Grettstadt durch den Grundstückseigentümer unverzüglich durch beiliegendes Formblatt anzuzeigen
(Meldepflicht).
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Beitragsschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist.
Die Beitragssätze betragen zurzeit:
pro m² Grundstücksfläche 2,17Euro
pro m² Geschossfläche 17,92 Euro
Maßgebend sind jedoch die Beitragssätze zum Zeitpunkt des Entstehens der weiteren Beitragspflicht.
Der Beitrag wird mittels Bescheid festgesetzt.
Diese kurze Information zur Veranlagung von Herstellungsbeiträgen soll Ihnen bereits vorab dabei helfen, sich einen Überblick über den zu erwartenden Herstellungsbeitrag zu verschaffen.
Für Fragen und Erläuterungen zur Beitragsveranlagung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
FinanzverwaltungFrau Kerstin Frankl
Zimmer 4
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-13
(09729) 9111-413