Personalausweis
Allgemeine Informationen
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben.
Der Personalausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei unter 24-Jährigen für 6 Jahre.
Sie müssen mit einer Wartezeit von ca. 3 Wochen rechnen. Dann geht der von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigte Personalausweis bei der Gemeindeverwaltung ein und kann (auch von einem Bevollmächtigten) abgeholt werden.
In Eilfällen kann ein vorläufiger Personalausweis, der 3 Monate gültig ist, direkt von der Gemeindeverwaltung ausgestellt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
alter Personalausweis oder Nachweis über Ihre Identität (z. B. Geburtsurkunde)
aktuelles biometrisches Passbild
Wichtig:
Die Ausstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Eltern, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Weitere Fragen zum Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sehr gern.
Gebühren
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen,
betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
und 37,-- Euro für Personen ab 24 Jahren.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und Passamt und weitere AufgabenFrau Claudia Gruse
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-22
(09729) 9111-422
Frau Petra Steigerwald
Zimmer 1
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-17
(09729) 9111-417