Rundfunkgebührenbefreiung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag können Personen von der Rundfunkgebühr befreit werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben.
Dies gilt auch für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Empfänger von BaföG (nur wenn man nicht bei den Eltern lebt), Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes, Empfänger von Hilfe zur Pflege oder Pflegezulagen.
Notwendige Unterlagen
Antragsformulare werden im Rathaus bereitgehalten. Mitzubringen sind der aktuelle Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis.
Ansprechpartner
Renten-, Friedhofs- und SozialangelegenheitenFrau Daniela Graf
Zimmer 2
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-11
(09729) 9111-411