Vaterschaftsanerkennung
Allgemeine Informationen
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Mutterpass
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner
Standesamt Mainbogen SennfeldHauptstraße 11
97526 Sennfeld