Verkehrsrechtliche Anordnungen
Allgemeine Informationen
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird für alle Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken benötigt.
Zum Beispiel:
- Baustellen mit Fahrbahneinengungen
- Straßensperrungen,
- Gerüst- / Kranstellungen,
- Einrichten von Haltverboten
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist auch notwendig, wenn für Umzüge kurzzeitig ein Haltverbot aufgestellt werden soll oder Straßen gesperrt werden müssen.
Antragsstellung:
Der Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, zu stellen. Nur in Eilfällen (z.B. Wasserrohrbruch, etc.) ist eine kurzfristige Antragsstellung möglich.
Der Antrag ist schriftlich oder per Mail mit den notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.
Rechtsgrundlagen
§ 45 StVO
Notwendige Unterlagen
Lageplan inkl. Beschilderungsplan (Bayernatlas)
angedachter Regelplan nach RSA 21
Gebühren
1. Monat 30,00 €
jeder weiter Monat 20,00 €
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410