Parkausweis
Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis) sowie Blinde können eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen beantragen und erhalten anschließend einen Parkausweis, welcher im Bereich der EU-Länder gültig ist. Bei der Antragstellung ist ein Passbild vorzulegen.
Schwerbehinderte Personen, die die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" nicht erfüllen, können eine Ausnahmegenehmigung für max. 6 Monate erhalten, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung über die Erfordernis einer Parkerleichterung vorlegen.
Weiterhin kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen des Schutzhelmes ausgestellt werden. Die Befreiung erfolgt je nach vorübergehenden oder dauernden Zustand befristet oder unbefristet.
Antragstellung
Schriftlich oder persönlich. Der Schwerbehindertenausweis ist mitzubringen.
Ansprechpartner
Renten-, Friedhofs- und SozialangelegenheitenFrau Daniela Graf
Zimmer 2
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-11
(09729) 9111-411