Zisternenförderung
Allgemeine Informationen
Um einen Anreiz zum Bau von Zisternen zu schaffen, fördert die Gemeinde Grettstadt den Bau von Regenwasser- und Brauchwasserzisternen.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses
a) für die Nutzung zur Gartenbewässerung in Höhe von 500,00 Euro
b) für die Nutzung zur Gartenbewässerung und Haustechnik (Toilettenspülung u.ä.) in Höhe von 1.000,00 Euro
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grettstadt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Der Antragsteller verpflichtet sich, jederzeit nach vorheriger Ankündigung Kontrollen durch einen Beauftragten der Gemeinde Grettstadt zuzulassen.
Voraussetzungen:
- Die Mindestgröße für die Anlage beträgt 5 m³ und es muss sich um eine unterirdische Zisterne handeln. Darunter liegende Anlagen werden nicht als förderfähig anerkannt.
- Die Zisterne muss bei Errichtung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es muss ein Regelquerschnitt vorgelegt werden.
- Die Errichtung einer Zisterne ist der Gemeinde Grettstadt vor dem Bau anzuzeigen.
- Mit der Fertigstellungsanzeige muss auf eigene Kosten der ordnungsgemäße Zustand der Anlage, durch einen Fachbetrieb oder Sachverständigen/Fachkundigen, bescheinigt werden.
Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen einschließlich der Rechnung (Nachweis der Investitionskosten) wird der Zuschuss ausbezahlt.
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410