Veranstaltungen auf Gemeindestraßen
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
(Gemeindestraßen /-wege /-plätze) ist eine Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde einzuholen.
Der Antrag auf eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 Abs. 2 StVO ist rechtzeitig – mindestens 14 Tage – vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Notwendige Unterlagen
ein Streckenplan/-skizze, inklusive evtl. Beschilderungsplan / Absperrmaßnahmen
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Gebühren
25 € bis 200 € je nach Dauer der Veranstaltung
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410
Formulare
- Antrag auf Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 29 Abs. 2 StVO
- Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft Veranstalterhaftpflichtversicherung