Antrag Genehmigung Wasseruhr zur Gartenbewässerung (Gartenwasserzähler)
Allgemeine Informationen
Mit dem unten zu findenden Antrag kann eine 2. Wasseruhr sog. Gartenwasserzähler bei der Gemeinde Grettstadt beantragt werden.
Hinweis:
Nach § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatz zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Grettstadt sind 12 cbm jährlich vom Abzug der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen ausgeschlossen.
Aufgrund des Eichgesetztes muss der 2. Wasserzähler (Gartenwasserzähler) nach 6 Jahren ausgewechselt werden (Ende der Eichzeit). Der Betreiber ist des Weitern verpflichtet den Nebenzähler beim Eichamt anzumelden. Ein Unterlassen der Anzeigepflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nähere Informationen finden sie unter www. eichamt.de.
Der Wasserzähler ist auf eigene Kosten zu beschaffen und einzubauen. Er darf erst nach Genehmigung durch die Gemeinde eingebaut werden und ist dann durch den Bauhof der Gemeinde Grettstadt abnehmen zu lassen.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 4Tage nach EingangAnsprechpartner
FinanzverwaltungFrau Yvonne Hauck
Zimmer 3
Hauptstr. 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-14
(09729) 9111-414