Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen
Allgemeine Informationen
Im Gemeindegebiet Grettstadt sind einige Gemeindestraßen zur Befahrung für den allgemeinen Straßenverkehr mittels des Verkehrszeichens- 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art - gesperrt.
Die Gemeinde kann, soweit ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Straße besteht, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren einer gesperrten Straße erlassen.
Die Antragsstellung erfolgt formlos mittels E-Mail oder per Post. Die Antragsstellung ist zu Begründen und ggf. Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. Fischereischein) beizufügen.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.
§ 45 Abs. 1 und Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565)
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage nach EingangGebühren
Verwaltungsgebühr 30,00 €
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit, Gewerbeamt, Bauamt und WahlenFrau Bianca Schmitt
Zimmer 8
Hauptstraße 1
97508 Grettstadt
(09729) 9111-10
(09729) 9111-410