Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG)
Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der
Corona-Pandemie
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und
des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der
Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erlässt
auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) in
Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über gewerbeaufsichtliche
Zuständigkeiten (ZustV-GA) in Verbindung mit Ziff. 8.4 der Anlage zur ZustVGA
aufgrund des bayernweit einheitlichen Anlasses der Bewilligung folgende
Allgemeinverfügung:
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