Grundsteuerreform in Bayern
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Die Eigentümer müssen vom 01.07. bis 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos findet man unter www.grundsteuer.bayern.de.