Elterngeld
Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung des Elterngeldes ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg. Elterngeld wird einem Elternteil für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Der Zeitraum verlängert sich auf 14 Lebensmonate, wenn auch der Partner seine Arbeitszeit für die Erziehung des Kindes verringert. Die Elternzeit kann gleichzeitig oder nacheinander von beiden Elternteilen genommen werden.
Im Anschluss an das Elterngeld kann Landeserziehungsgeld beantragt werden. Es wird für das erste Kind max. 6 Monate, ab dem zweiten Kind max. 12 Monate gewährt. Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig.
Antragstellung
Die Gemeinde hält Anträge bereit. Sie können den Antrag auch im Internet unter www.zbfs.de/elterngeld/download.html herunterladen.